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IBRRS 2020, 3289
Mit Beitrag
Bauvertrag
Keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung: Kein Anspruch auf Kostenerstattung!
OLG Dresden, Beschluss vom 14.08.2019 - 22 U 563/19
1. Ein Anspruch auf Erstattung von Fremdnachbesserungskosten wegen Mängeln vor der Abnahme setzt im VOB-Vertrag grundsätzlich eine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.
2. Einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bedarf es ausnahmsweise nicht, wenn der Auftragnehmer die Mängelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
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