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IBRRS 2020, 3246; VPRRS 2020, 0325
Vergabe
Keine Mindestanforderungen gestellt: Wann ist ein Nebenangebot gleichwertig?
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24.03.2020 - 3 VK LSA 7/20
1. Ein Anspruch auf inhaltliche Bewertung eines Nebenangebots besteht nur dann, wenn Nebenangebote zugelassen sind und der Nachweis der Gleichwertigkeit mit den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses erbracht ist.
2. Hat der Auftraggeber in den Vergabeunterlagen keine Mindestanforderungen an Nebenangebote gestellt, ist die Gleichwertigkeit an den Parametern der einzelnen Positionen des Leistungsverzeichnisses festzustellen.
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