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IBRRS 2020, 2741; IMRRS 2020, 1116
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Wohnraummiete
Bei Störung des Hausfriedens muss Mieter die Wohnung räumen
BGH, Beschluss vom 25.08.2020 - VIII ZR 59/20
Eine Mieterin, die jahrelang mit den anderen Hausbewohnern im Streit liegt, stört nachhaltig den Hausfrieden und muss ihre Wohnung räumen. Das Verhalten ihres Lebensgefährten, der sich mit ihrem Einverständnis in der Wohnung aufhält und Mitmieter beleidigt sowie bedroht, kann zu ihren Lasten berücksichtigt werden.
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