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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 2275; IMRRS 2020, 0956
Bauträger
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Bauträger muss auf besondere Wartungsbedürftigkeit hinweisen!
OLG München, Beschluss vom 11.03.2020 - 28 U 4568/19 Bau
1. Die Fertigstellungsrate von 3,5% und der vereinbarte Sicherheitseinbehalt für die rechtzeitige Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel sind nicht zur Zahlung fällig, wenn noch wesentliche Restleistungen ausstehen oder wesentliche Mängel vorliegen.
2. Stellt ein Bauträger eine wartungsintensive Sonderkonstruktion her, so ändert die Übergabe einer Wartungs- und Pflegeanleitung nach Vertragsschluss nichts an der durch den Wartungsaufwand begründeten Mangelhaftigkeit der Leistung.
