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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1920; IMRRS 2020, 0817
Immobilien
Mit Beitrag

Beweislast bei "unsichtbaren Mängeln" am Grundstück?
BGH, Urteil vom 06.03.2020 - V ZR 2/19
Die in einem Grundstückskaufvertrag enthaltene Erklärung des Verkäufers, ihm seien keine unsichtbaren Mängel bekannt, rechtfertigt keine Abweichung von dem Grundsatz, dass den Käufer die Darlegungs- und Beweislast für die unterbliebene Aufklärung über offenbarungspflichtiger Umstände trifft (Bestätigung von Senat, Urteil vom 30.04.2003 - V ZR 100/02, IBR 2003, 1074 - nur online).*)