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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1885
Bauvertrag
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Schlussrechnung ist Fertigstellungsmitteilung!
OLG Frankfurt, Urteil vom 02.08.2017 - 29 U 216/16
1. In der Übersendung der Schlussrechnung liegt die (konkludente) Mitteilung des Auftragnehmers über die Fertigstellung seiner Leistung.
2. Zeigt der Auftragnehmer (konkludent) die Fertigstellung seiner Leistung an, gilt die Leistung im VOB-Vertrag mit Ablauf von 12 Werktagen als abgenommen, wenn keine förmliche Abnahme vereinbart oder verlangt wurde.
3. Wird das Eigentum des Auftraggebers im Rahmen der Bauausführung beschädigt, begründet dies keine Gewährleistungsansprüche.
