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OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.02.2020 - 27 U 8/19
1. Wer behauptet, wegen unberechtigter Unterbrechung der Gasversorgung eine schwere Erkältung und Infektion der Atemwege erlitten zu haben, muss den Beweis dafür erbringen, dass die Gasunterbrechung ursächlich für die Erkrankung geworden ist. Ein Beweisangebot durch Vernehmung der behandelnden Ärzte ist als unzulässiger Ausforschungsbeweis abzulehnen, da die behandelnden Ärzte aus eigener Wahrnehmung nur bekunden können, dass der Patient an einer Erkältung leidet, aber keine Angaben zu den Ursachen der Erkältung machen können.
2. Ein Schadensersatzanspruch scheitert überdies an einem überwiegenden Mitverschulden (§ 254 Abs. 1 BGB) an dem eingetretenen Gesundheitsschaden, da sich der Geschädigte durch warme Kleidung, Übernachtung in einem Ausweichquartier oder durch Beschaffung eines elektrischen Heizgeräts hätte schützen können und müssen.
