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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1379; IMRRS 2020, 0602
Wohnungseigentum
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Bewerber-Angebote müssen mind. 14 Tage vor Verwalterbestellung Eigentümern vorliegen
BGH, Urteil vom 24.01.2020 - V ZR 110/19
Bei der Neubestellung eines Verwalters ist es regelmäßig geboten, den Wohnungseigentümern die Angebote der Bewerber oder jedenfalls deren Namen und die Eckdaten ihrer Angebote grundsätzlich innerhalb der Einladungsfrist des § 24 Abs. 4 Satz 2 WEG zukommen zu lassen.*)
