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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1206; IMRRS 2020, 0506
Mit Beitrag
Bauträger
Unrichtige Eintragung der Wohnfläche ist ein wesentlicher Mangel!
OLG Hamm, Urteil vom 30.07.2019 - 24 U 6/18
1. Eine Verpflichtung des Erwerbers zur Abnahme besteht nur dann, wenn die Leistung des Bauträgers (hier: im Hinblick auf das Gemeinschaftseigentum) vollständig und frei von wesentlichen Mängeln ist, das Werk also abnahmereif ist.
2. Die unrichtige Eintragung der Wohnfläche einer an den Erwerber verkauften Eigentumswohnung in der Abgeschlossenheitsbescheinigung, der Teilungserklärung und im Wohnungsgrundbuch stellt einen wesentlichen Rechtsmangel dar.
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