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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1072; VPRRS 2020, 0133
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Wann ist ein Losverfahren zulässig und wie ist es auszugestalten?
OLG Hamburg, Beschluss vom 20.03.2020 - 1 Verg 1/19
1. Einem Losentscheid stehen keine zwingenden vergaberechtlichen Bestimmungen entgegen.
2. Ein Losentscheid kommt allerdings nur in Betracht, wenn mehrere Angebote die Voraussetzungen des wirtschaftlichsten Angebots erfüllen, weil sie völlig gleichwertig sind.
3. Das Losverfahren ist so zu gestalten, dass ein nicht beeinflusstes Zufallsergebnis herbeigeführt wird, für alle Teilnehmer am Losentscheid also die gleichen Chancen bestehen, und ein hinreichender und den Umständen nach angemessener Schutz vor Manipulationen besteht.