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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1064
Mit Beitrag
Bauvertrag
Vollständige Arbeitsberichte sind bares Geld wert - seit 2018 auch im BGB-Werkvertrag!
LG Konstanz, Urteil vom 19.02.2020 - 3 O 138/19
1. Eine prüfbare Schlussrechnung nach § 650g Abs. 4 Nr. 2 BGB erfordert aussagekräftige Stundenlohnzettel bzw. Arbeitsberichte.
2. Arbeitsberichte müssen für den jeweiligen Auftraggeber eine Nachvollziehung der Leistungen ermöglichen.
3. Eine Abzeichnung von Arbeitsberichten und eine Prüfung/Freigabe der Rechnungen durch den Architekten ersetzt nachvollziehbare Arbeitsberichte nicht.
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