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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 1010; IMRRS 2020, 0418; IVRRS 2020, 0171
Prozessuales
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Streitwert bei Mieterklage auf Mangelbeseitigungskostenvorschuss?
OLG Rostock, Beschluss vom 20.11.2019 - 3 W 44/19
Macht der Mieter einen Kostenvorschuss zur Ausübung seines Selbsthilferechts aus § 536a Abs. 2 BGB geltend, richtet sich der Gebührenstreitwert einer hierauf gerichteten Klage nach § 48 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO und damit nach der begehrten Höhe des Vorschusses, welche sich an den voraussichtlichen Mangelbeseitigungskosten orientiert.*)
