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IBRRS 2020, 0988; IMRRS 2020, 0404
Öffentliches Recht
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"Medizintourismus" ist Zweckentfremdung von Wohnraum
VG München, Urteil vom 08.01.2020 - 9 K 18.6032
1. Wer seine Wohnung wiederholt an wechselnde Personen, die sich dort nur vorübergehend zum Zwecke einer medizinischen Behandlung aufhalten, überlässt, verfolgt das Nutzungskonzept einer Fremdenbeherbergung.
2. Die Nutzung durch Medizintouristen zeichnet sich durch übergangsweises vorübergehendes Wohnen aus mit der Folge, dass die Wohnung nicht mehr die Funktion einer "Heimstadt im Alltag" hat.
