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IBRRS 2020, 0778; IMRRS 2020, 0536; IVRRS 2020, 0225
Prozessuales
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Fehlende Berücksichtigung von Privatgutachten verletzt rechtliches Gehör!
BGH, Beschluss vom 26.02.2020 - IV ZR 220/19
Legt eine Partei ein Gutachten vor, das im Gegensatz zu den Erkenntnissen des gerichtlich bestellten Sachverständigen steht, so darf der Tatrichter den Streit der Sachverständigen nicht dadurch entscheiden, dass er ohne einleuchtende und logisch nachvollziehbare Begründung einem von ihnen den Vorzug gibt.
