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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0701
Architekten und Ingenieure
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Architektenvertrag aufgehoben: Keine Haftung für spätere Ausführungsfehler!
OLG Koblenz, Urteil vom 22.10.2018 - 12 U 885/17
Der Architekt haftet nicht für unterlassene Bauüberwachungs- und Prüfungsmaßnahmen, wenn er zum Zeitpunkt der Leistungserbringung durch den bauausführenden Unternehmer aufgrund einer einvernehmlichen Vertragsaufhebung nicht mehr mit Architektenleistungen beauftragt war.
