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IBRRS 2020, 0499; IMRRS 2020, 0179
Immobilien
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Selbst erwerbender Verwalter darf Zustimmung erteilen
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2019 - 3 Wx 217/19
1. Bei einseitigen Rechtsgeschäften ist ein Insichgeschäft grundsätzlich nur dann gegeben, wenn der Vertreter dieses sich selbst gegenüber als Erklärungsempfänger vornimmt.
2. Dementsprechend kann ein Verwalter, der eine von ihm verwaltete Wohnung erwerben möchte, auch selbst die Zustimmungserklärung zu dem Kauf abgeben.
