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IBRRS 2020, 0433
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
Mindestsätze der HOAI sind nicht weiter anwendbar!
LG München I, Beschluss vom 31.01.2020 - 8 O 1866/13
Eine Abrechnung von Honorar auf Basis der Mindestsätze der HOAI ist nach der Entscheidung des EuGH vom 04.07.2019 (IBR 2019, 436) nicht mehr möglich, da die Bundesrepublik Deutschland gegen ihre Verpflichtung aus der Dienstleistungsrichtlinie verstoßen hat. Der Staat ist verpflichtet, den festgestellten Verstoß zu beenden. Diese Verpflichtung trifft alle staatlichen Stellen, zu denen auch die Gerichte gehören.
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