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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0374; IMRRS 2020, 0130
Wohnraummiete
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Auch ein (teil)digitales Büro muss Belege im Original vorlegen
LG Hamburg, Urteil vom 09.01.2020 - 401 HKO 56/18
1. Der Mieter hat einen Anspruch auf Einsicht in die Originalbelege.
2. Hat der Vermieter teilweise Originalbelege, muss er diese auch im Einzelnen benennen und vorlegen.
3. Gleiches gilt für die Originale, die nach dem Scannen gegebenenfalls noch nicht vernichtet worden sind.
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