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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2020, 0164; IMRRS 2020, 0062
Mit Beitrag
Wohnraummiete
Drogenhandel führt zur fristlosen Kündigung
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.07.2019 - 2-11 S 64/19
1. Missbraucht der Sohn der Mieter die Mietwohnung als sog. Bunkerwohnung, um aus dieser heraus Handel mit Betäubungsmittel zu betreiben, was Auswirkungen auf die gesamte umliegende Nachbarschaft hat, kann den Mietern fristlos ohne Abmahnung gekündigt werden.
2. Die Mieter müssen sich das Handeln ihres Sohnes zurechnen lassen.
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