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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 4183; IMRRS 2019, 1528
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Rechtsanwälte
Mandant vergleichsbereit: Über Vor- und Nachteile ist umfassend aufzuklären!
OLG Frankfurt, Urteil vom 03.12.2019 - 8 U 129/18
1. Erwägt der Mandant den Abschluss eines Vergleichs, muss ihm sein Rechtsanwalt dessen Vor- und Nachteile darlegen. Dies gilt im besonderem Maße, wenn es sich um einen Abfindungsvergleich handelt.*)
2. Bei der Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichsabschlusses ist dem Rechtsanwalt ein Ermessensspielraum zuzubilligen.*)
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