Urteilssuche
ibr-online. Die Datenbank für
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.
Kostenloses Probeabo
1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 4053
Mit Beitrag
Architekten und Ingenieure
"Überzogene" Rechnungen freigegeben: Bauleiter muss Schadensersatz zahlen!
OLG Frankfurt, Urteil vom 17.08.2018 - 21 U 78/17
1. Der mit der Objektüberwachung beauftragte Bauleiter ist auch zu einer Rechnungsprüfung verpflichtet. Insoweit ist es seine Aufgabe, die Abschlags- und Schlussrechnungen der bauausführenden Unternehmer darauf zu überprüfen, ob die eingesetzten Preise mit den vereinbarten Preisen übereinstimmen, ob Sonderkonditionen berücksichtigt sind und ob die abgerechneten Mengen dem Leistungsstand entsprechen.
2. Vor Freigabe von Akontozahlungen oder der Schlussrechnung muss auch im Einzelnen geprüft werden, ob die abgerechneten Werkleistungen ordnungsgemäß erbracht und vertragsgemäß sind. Kommt er dieser Verpflichtung nur unzureichend nach, haftet er dem Bauherrn auf Schadensersatz.
Volltext