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IBRRS 2019, 2949; IMRRS 2019, 1105
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Versicherungen
Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel gilt auch für den Generalunternehmer!
OLG Rostock, Beschluss vom 31.05.2019 - 4 U 17/16
Die Mangelbeseitigungsnebenkostenklausel erfasst auch Kosten, die dadurch entstehen, dass ein Generalunternehmer zur Beseitigung eines aufgetretenen Mangels seiner Werkleistungen in Bauleistungen eingreifen muss, die er selbst erstellt hat.
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