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IBRRS 2019, 2923
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Bauvertrag
Abnahme trotz bekannter Mängel: Kein Anspruch auf Mängelbeseitigung!
OLG Hamburg, Urteil vom 27.12.2016 - 8 U 62/13
1. Ansprüche auf Mängelbeseitigung und Aufwendungsersatz sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber die Leistung des Auftragnehmers in Kenntnis der Mängel abgenommen hat, ohne sich seine Rechte bei der Abnahme vorzubehalten.
2. Der Auftraggeber trägt die Beweislast, dass er bei Abnahme einen entsprechenden Vorbehalt erklärt hat.
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