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IBRRS 2019, 2534; IMRRS 2019, 0931
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Wohnraummiete
Beleidigungen und Straftaten rechtfertigen Kündigung!
AG Brandenburg, Urteil vom 31.07.2019 - 31 C 181/18
Straftaten und Beleidigungen eines Mieters gegenüber den anderen Mietern des Mehrfamilienhauses stellen als nachhaltige Störung des Hausfriedens sowohl einen wichtigen Grund zur fristlosen als auch zur ordentlichen Kündigung dar (§ 543 Abs. 1, § 569 Abs. 2, § 573 BGB).*)
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