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IBRRS 2019, 1456
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Bauvertrag
Erhöhter Wartungsaufwand ist ein Werkmangel!
OLG Frankfurt, Urteil vom 05.05.2017 - 24 U 53/15
1. Wird der Auftragnehmer mit Abdichtungsarbeiten an einer ebenen Dachfläche beauftragt, hat er für ein Gefälle zu sorgen und sicherzustellen, dass die Gefälleneigung über die gesamte Dachfläche zum Ablauf hin verläuft.
2. Auf etwaige technische Schwierigkeiten muss der Auftragnehmer den Auftraggeber hinweisen. Anderenfalls darf der Auftraggeber auch "bei kleinem Budget" davon ausgehen, dass eine technisch einwandfreie Lösung erzielt wird.
3. Die Leistung des Auftragnehmers ist mangelhaft, wenn die von ihm gewählte Ausführungsvariante einen erhöhten Wartungsaufwand nach sich zieht.
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