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IBRRS 2019, 1134; IMRRS 2019, 0423
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Wohnraummiete
Keine Eigenbedarfskündigung für Tochter der Lebensgefährtin
AG Siegburg, Urteil vom 17.10.2018 - 105 C 97/18
1. Die Tochter der Lebensgefährtin des Vermieters, die nie in der vom Vermieter bewohnten Wohnung gelebt hat, ist keine "Angehörige seines Haushalts" i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
2. Die Tochter der Lebensgefährtin des Vermieters ist auch keine "Familienangehörige" i.S.d. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB.
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