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IBRRS 2019, 0968
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Wie lange darf der Auftraggeber eine Gewährleistungsbürgschaft behalten?
OLG Hamm, Beschluss vom 22.02.2018 - 21 U 127/17
1. Eine vereinbarte Gewährleistungssicherheit richtet sich unter Akzessorietätsgesichtspunkten nach dem Bestehen der Hauptforderung. Die Hemmung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche führt dementsprechend zu einer Verlängerung der vertraglich vereinbarten Sicherheitsstellung.
2. Leitet der Auftraggeber wegen Mängeln rechtzeitig ein selbständiges Beweisverfahren ein, ist der für die Gewährleistungssicherheit vereinbarte Rückgabezeitpunkt noch nicht eingetreten.
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