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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2019, 0095; IMRRS 2019, 0061; IVRRS 2019, 0024
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Vorläufige Vollstreckung einer § 650f BGB-Sicherheit: In welcher Höhe ist Sicherheit zu leisten?
OLG Hamm, Urteil vom 09.01.2019 - 12 U 123/18
Der Schaden, der durch die Sicherheitsleistung gemäß § 709 Satz 1 ZPO abgedeckt werden soll, ist in Höhe der Bauhandwerkersicherheitsleistung nach § 648a BGB (in der Fassung vom 23.10.2008) nebst zusätzlich rund 10% (Kostenzuschlag und mögliche weitere Vollstreckungsschäden) zu bemessen.*)
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