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IBRRS 2019, 0009; IMRRS 2019, 0005
Mit Beitrag
Allgemeines Zivilrecht
In welcher Höhe ist Schadensersatz wegen Sachbeschädigung zu leisten?
OLG Köln, Urteil vom 16.10.2018 - 14 U 28/17
1. Der Schädiger hat den Finanzierungsbedarf des Geschädigten in Form des zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrags zu befriedigen.
2. Der vom Geschädigten aufgewendete Betrag ist nicht notwendig mit dem zu ersetzenden Schaden identisch. Entscheidend sind die tatsächlich erforderlichen Kosten.
3. Der Geschädigte genügt seiner Darlegungs- und Beweislast durch Vorlage der - von ihm beglichenen - Rechnung des von ihm mit der Schadensbeseitigung beauftragten Unternehmens.
4. Ein einfaches Bestreiten der Erforderlichkeit des Rechnungsbetrags durch den Schädiger reicht nicht aus, um die geltend gemachte Schadenshöhe infrage zu stellen.
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