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IBRRS 2018, 3845
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Höhenfestsetzung muss auf feststehende Bezugspunkte abstellen!
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 06.09.2018 - 7 D 38/16
1. Bebauungspläne müssen hinreichend bestimmt sein. Um diesem Bestimmtheitsgebot zu genügen, kann eine Höhenfestsetzung auf Bezugspunkte im Geltungsbereich des Bebauungsplans abstellen, die bestimmt oder bestimmbar sind, sofern eine erhebliche Veränderung dieses Punkts nicht zu erwarten ist.
2. Eine Festsetzung, die auf die Höhenlage der Fahrbahnachse der zugeordneten Erschließungsstraße der Ausbauplanung Bezug nimmt, ohne dass fertiggestellte Erschließungsanlagen bestehen, ist nicht hinreichend bestimmt.
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