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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2983
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Keine Bauhandwerkersicherung für das Freimachen des Baufelds!
OLG Celle, Beschluss vom 25.08.2015 - 14 U 65/15
Ein Unternehmer, der mit der Entfernung und Dekontaminierung von Haldenmaterial beauftragt wird, damit das Grundstück bebaut werden kann, ist kein "Unternehmer eines Bauwerks" und kann dementsprechend keine Bauhandwerkersicherung nach § 648a BGB a.F. (§ 650f BGB) verlangen.
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