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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2728
Architekten und Ingenieure
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Ohne Schaden kein Anspruch auf Schadensersatz!
OLG Koblenz, Urteil vom 20.08.2015 - 2 U 678/14
Ein Bodengutachter haftet gegenüber einem in den Schutzbereich des Gutachtervertrags einbezogenen Dritten (hier: Grundstückserwerber) wegen einer Pflichtverletzung nur dann auf Schadensersatz, wenn dem Dritten aufgrund der Pflichtverletzung ein ersatzfähiger Schaden entstanden ist (hier verneint).
