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IBRRS 2018, 2671
Mit Beitrag
Öffentliches Baurecht
Welche Baulichkeiten prägen die Eigenart der näheren Umgebung?
BVerwG, Beschluss vom 16.07.2018 - 4 B 51.17
1. Baulichkeiten können auch dann die Eigenart der näheren Umgebung prägen, wenn sie nicht imstande sind, einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil zu bilden (BVerwG, Urteil vom 08.12.2016 - 4 C 7.15, BVerwGE 157, 1 Ls. 1 und Rn. 13 = IBRRS 2017, 1896). Ein allgemeiner Rechtssatz des Inhalts, dass die Kriterien zur Abgrenzung des Innen- und Außenbereichs generell auf die Abgrenzung der näheren Umgebung sinngemäß übertragbar seien, steht mit dieser Rechtsprechung nicht im Einklang.*)
2. Ein bebautes Grundstück kann auch dann zum Bebauungszusammenhang eines Ortsteils gehören, wenn die Bebauung nicht zur maßstabsbildenden näheren Umgebung des betreffenden Grundstücks zählt.*)
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