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IBRRS 2018, 2632; IMRRS 2018, 0942
Wohnraummiete
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Vermieter darf Rauchmelder überprüfen!
AG Frankfurt/Main, Urteil vom 11.12.2017 - 33 C 3051/17
1. In Hessen sind Vermieter nach § 13 Abs. 5 HBO verpflichtet, die Funktionsüberprüfung von Rauchwarnmeldern durchzuführen. Dementsprechend sind Mieter verpflichtet, dem Vermieter Gelegenheit zu geben, diese zu erfüllen, und Zutritt zu ihrer Wohnung zu gewähren.
2. Es bedarf einer Ankündigung von mindestens 14 Tagen.
