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IBRRS 2018, 2452; IMRRS 2018, 0866
Wohnraummiete
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Instandsetzungs-/Modernisierungsarbeiten: Mieter kann mindern!
LG Berlin, Beschluss vom 29.01.2018 - 65 S 194/17
1. Auch bei einer etwaigen Duldungspflicht von Instandsetzungs- und/oder Modernisierungsarbeiten hat der Mieter ein Minderungsrecht.
2. Die Mietminderung tritt verschuldensunabhängig ein.
3. Der Mieter muss eine ihm vom Vermieter angebotene Ausweichwohnung während der Maßnahmen nicht in Anspruch nehmen.
