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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 2386; IMRRS 2018, 0842
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Rechtsanwälte
Keine Terminsgebühr für Teilnahme an Eigentümerversammlung!
LG Rostock, Beschluss vom 25.07.2016 - 1 T 204/16
1. Für eine festsetzbare Terminsgebühr reicht es nach Vorbemerkungen 3 Abs. 3 RVG aus, dass der Prozessbevollmächtigte an einer - gegebenenfalls auch nur telefonischen - auf die Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens gerichteten Besprechung mit ausreichendem Bezug zum jeweiligen Rechtsstreit mitgewirkt hat.
2. Die tatbestandlichen Voraussetzungen für eine durch eine außergerichtliche Besprechung entstandene Terminsgebühr müssen allerdings unstreitig oder zugestanden sein.
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