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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1987
Öffentliches Baurecht
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Einmal verwirkt, immer verwirkt!
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25.05.2018 - 1 LA 44/17
1. Die materielle Verwirkung eines subjektiv-öffentlichen Nachbarrechts unterliegt einer grundstücksbezogenen Wertung. Ein Eigentumswechsel ist insofern unerheblich, als der neue Eigentümer in die Rechtsstellung des früheren einrückt.
2. Besteht ein Anspruch auf bauaufsichtliches Einschreiten aufgrund materieller Verwirkung nicht (mehr), liegt es im Falle einer möglichen Verletzung brandschutzrechtlicher Vorgaben im pflichtgemäßen Ermessen der Baubehörde, ob sie insoweit bauaufsichtliche Maßnahmen ergreift.
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