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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1639; IMRRS 2018, 0599; IVRRS 2018, 0262
Allgemeines Zivilrecht
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Mehrfache persönliche Aufforderung: Mahnung ist entbehrlich!
LG Aurich, Urteil vom 26.04.2018 - 2 O 37/18
1. Verpflichtet ein Kaufvertrag den Käufer zur Zahlung der Grunderwerbssteuer und setzt das Finanzamt die Grunderwerbsteuer fest, ist der Anspruch des Verkäufers, die nun der Höhe nach feststehende Grunderwerbsteuer an das Finanzamt zu zahlen und ihn damit im Außenverhältnis von seiner gesamtschuldnerischen Haftung freizustellen, fällig.
2. Hat der Verkäufer den Käufer mehrfach persönlich aufgefordert, die Grunderwerbssteuer zu begleichen und zahlt der Käufer nur geringe Teilbeträge auf die Steuerschuld, darf der Verkäufer einen Rechtsanwalt einschalten und diese Rechtsverfolgungskosten erstattet verlangen.
