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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1581; VPRRS 2018, 0128
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Produktneutrale Ausschreibung: Bieter muss Fabrikat zwingend angeben!
VK Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 19.10.2017 - 3 VK LSA 82/17
1. Das Fehlen geforderter Fabrikatsangaben führt zum zwingenden Ausschluss des Angebots. Unabhängig davon, welche Angaben ein Auftraggeber konkret fordert, sind die geforderte Fabrikats-, Produkt- und Typangaben integraler Angebotsbestandteil.
2. Das Fehlen solcher Angaben ist nicht heilbar.