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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1551
Öffentliches Baurecht
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Geänderte Bauantragsunterlagen setzen neue Entscheidungsfrist in Gang!
VGH Hessen, Beschluss vom 28.02.2018 - 3 B 2323/17
Werden der Bauaufsicht im Verlauf des vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens wesentlich geänderte Bauantragsunterlagen zur Prüfung vorgelegt, setzt dies die Drei-Monats-Frist des § 57 Abs. 2 Satz 2 HBO für die Entscheidung über den Bauantrag erneut in Gang.*)
