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IBRRS 2018, 1454; IMRRS 2018, 0529
Immobilien
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Betriebskosten bei Wohnungsberechtigen: Auch ohne Vorauszahlungen muss innerhalb eines Jahres abgerechnet werden
BGH, Urteil vom 16.03.2018 - V ZR 60/17
Ist der dinglich Wohnungsberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verpflichtet, gelten für die Abrechnung der Betriebskosten die Regelungen in § 556 Abs. 3 BGB auch dann entsprechend, wenn keine Vorauszahlungen vereinbart sind (Fortführung von Senat, Urteil vom 25.09.2009 - V ZR 36/09, WuM 2009, 672).*)
