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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 1452
Bauvertrag
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Abnahme unter Mängelvorbehalt führt zur Fälligkeit des Werklohns!
OLG Köln, Urteil vom 21.12.2017 - 7 U 49/13
1. Die Werklohnforderung des Auftragnehmers wird auch bei einer Abnahme unter Vorbehalt von Mängeln fällig. Dem Auftraggeber steht jedoch wegen der gerügten Mängel ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe eines angemessenen Teils der Vergütung zu.
2. Bestätigt der Auftragnehmer das Vorhandensein von Verfärbungen (hier: an Solarkollektoren) und verweist er auf ein Schreiben des Herstellers, wonach mit den Verfärbungen keine Funktionsbeeinträchtigung verbunden sind, so dass kein Mangel vorliegt, liegt darin die endgültige Verweigerung der Mängelbeseitigung.
