Urteilssuche
Bau-, Architekten- und Immobilienrecht.

1 Volltexturteil gefunden |

VK Bund, Beschluss vom 28.03.2018 - VK 2-20/18
1. Öffentliche Aufträge werden an geeignete Unternehmen vergeben. Geeignet ist ein Unternehmen, wenn es die dementsprechend in der Auftragsbekanntmachung festgelegten Kriterien - u.a. zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit - erfüllt.
2. Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit können entsprechende Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, vom Auftraggeber gefordert werden (Referenzen).
3. Um festzustellen, ob ein Bieter geeignet ist, hat der öffentliche Auftraggeber auf der Grundlage der ihm zum Zeitpunkt der Eignungsprüfung verfügbaren Informationen eine in die Zukunft auf die mögliche Auftragsausführung gerichtete Prognose vorzunehmen.
