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IBRRS 2018, 0960
Mit Beitrag
Architekten und IngenieureArchitekten und Ingenieure
Schadensersatz wegen Baukostenüberschreitung setzt Vereinbarung einer Kostenobergrenze voraus!

OLG Frankfurt, Urteil vom 20.11.2014 - 15 U 19/10

1. Eine Haftung des Architekten wegen Überschreitung der Baukosten setzt voraus, dass die Vertragsparteien einen bestimmten Kostenrahmen bzw. eine Baukostenobergrenze - ausdrücklich oder konkludent - vereinbart haben.

2. Für die Vereinbarung oder Vorgabe einer Baukostenobergrenze ist der Auftraggeber darlegungs- und beweispflichtig. Kann er nicht nachweisen, dass ein Kostenrahmen vorgegeben war, scheidet ein Schadensersatzanspruch von vornherein aus.

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