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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0626; VPRRS 2018, 0047
Vergabe
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Vergaberechtsverstoß muss auf konkrete Fakten gestützt werden!
VK Berlin, Beschluss vom 16.05.2017 - VK B 1-08/17
1. Beruht die Geltendmachung verschiedener vermeintlicher Vergabeverstöße ausschließlich auf spekulativem Vortrag, ohne dass konkrete Fakten zum Beweis angeboten werden, handelt es sich um einen Antrag ins Blaue hinein, für den eine Antragsbefugnis fehlt.
2. Ein Nachprüfungsantrag genügt nicht den Anforderungen an einen substantiierten Vortrag, wenn die Beweisangebote nur auf die Vergabebedingungen als solche oder auf allgemeine bzw. verallgemeinerte Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen - teilweise ohne erkennbaren Zusammenhang - verweisen, welche als solche keine Belege liefern.
