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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0487
Mit Beitrag
Bausicherheiten
Einbehalte von insgesamt 13,43%: Sicherungsabrede unwirksam!
OLG Celle, Beschluss vom 11.06.2014 - 13 U 9/14
1. Eine in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers enthaltene Sicherungsabrede, wonach der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft von 10% der Netto-Auftragssumme zu übergeben hat, ist für sich genommen wirksam.
2. Eine unangemessene Übersicherung des Auftraggebers liegt jedoch dann vor, wenn neben der Vertragserfüllungsbürgschaft von 5% nicht nur von jeder Abschlagszahlungen 5% einbehalten werden, sondern darüber hinaus von der letzten Abschlagsrechnung noch ein weiterer Betrag von 3,60% so lange einbehalten wird, bis es nach Abnahme zur Übergabe der Gewährleistungsbürgschaft kommt.
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