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IBRRS 2018, 0409; IMRRS 2018, 0134; IVRRS 2018, 0055
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Öffentliches Recht
Bereitstellungsgebühr auch für Reserveanschluss!
VG Stuttgart, Urteil vom 11.01.2018 - 1 K 8893/17
1. Von einem Grundstückseigentümer, dessen Grundstück an die öffentliche Wasserversorgung angeschlossen ist und der daneben über eine private Wasserversorgungsanlage verfügt, können für die Vorhaltung der Wasserlieferung Bereitstellungsgebühren erhoben werden, wenn er jedenfalls teilweise zum Bezug von Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung verpflichtet ist.*)
2. Die Heranziehung zu Bereitstellungsgebühren setzt nicht voraus, dass der Grundstückseigentümer in der Vergangenheit bereits Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung für nicht dem Benutzungszwang unterliegende Zwecke bezogen hat.*)
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