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1 Volltexturteil gefunden |
IBRRS 2018, 0302; IMRRS 2018, 0095; IVRRS 2018, 0041
Wohnraummiete
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Miete muss auch bei Auslandsaufenthalt fristgerecht gezahlt werden!
AG München, Urteil vom 25.07.2017 - 414 C 24067/16
1. Eine langfristige nicht fristgerechte Zahlung der Miete rechtfertigt eine ordentliche Kündigung.
2. Ist die Mietzahlung aufgrund eines Aufenthalts im Ausland schwierig, muss die Bezahlung der Miete als Kardinalpflicht aus dem Mietvertrag bereits vor der Abreise noch von Deutschland aus organisiert werden.
