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IBRRS 2018, 0104; IMRRS 2018, 0021
Bauvertrag
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Auftragnehmer insolvent: Auftraggeber kann zurücktreten!
OLG Frankfurt, Urteil vom 15.12.2016 - 3 U 54/15
1. Ein Bauvertrag wird weder durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Auftragnehmers noch durch die Erfüllungsverweigerung des Insolvenzverwalters beendet.
2. Auch wenn der Auftraggeber gegenüber dem Insolvenzverwalter nichts unternimmt, um das Vertragsverhältnis mit dem insolventen Auftragnehmer zu beenden, kann ihm nicht das Recht abgeschnitten werden, sich vom Vertrag anderweitig (hier: durch Rücktritt) zu lösen.
