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IBRRS 2017, 4199; IMRRS 2017, 1738; IVRRS 2017, 0675
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Öffentliches Recht
Kommunal bedeutsame Veranstaltung: Nachtruhe darf verschoben werden!
OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.08.2017 - 11 A 1.16
1. Ein öffentliches Bedürfnis für das Abweichen vom gesetzlichen Schutz der Nachtruhe liegt vor, wenn eine Veranstaltung auf historischen oder kulturellen Umständen beruht oder sonst von besonderer kommunaler Bedeutung ist und deshalb das Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung gegenüber dem Schutzbedürfnis der Nachbarschaft überwiegt.
2. Bei der Beantwortung der Frage, ob eine Veranstaltung von kommunaler Bedeutung ist, besteht ein Wertungs- und Gestaltungsspielraum Wertungs- und Gestaltungsspielraum. Allerdings müssen die im Einzelfall maßgeblichen Erwägungen dokumentiert werden.
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